Bewirb Dich und gewinne die Zauberschlacht !
Bewirb Dich jetzt mit deinem 20-min. Zauber-Show-Programm zur nächsten Zauberschlacht 2021.
Bei der Zauberschlacht werben erstklassige, mutige und passionierte Entertainer im Wettbewerb an. Mit dabei sind im Jahr 2020 unter anderem Magical Katrina Kroetch, Zauberer Collin, Volker Putt, Patrick Engel, Falco Spitz, Jugend-Zaubermeister Jonas Trebbin, Maximus der Magier, Michelle Spillner, Toby Rudolph, Caroline Ravn und Malepartus. Hast Du auch Zauberkräfte und willst mitmachen?
Wie ist der Ablauf der Zauberschlacht ?
Zauberkünstler werben mit 20 min Showeinlagen um die Gunst des Publikums.
Anschließend stimmt das Publikum ab, wer Meister-Magier/in des Abends wird.
Der Pokal wir verliehen und muss gegen neue Kontrahenten verteidigt werden.
Der Wettbewerb ist urheberrechtlich geschützt.
Beweise deine Kunst gegen andere Magier & trete an zur Zauberschlacht!
Bewirb Dich jetzt mit deinem 20-min. Zauber-Show-Programm zur nächsten Zauberschlacht!
FAQ | Häufig gestellte Fragen vorab beantwortet:
Was ist die Zauberschlacht ? Wie kommt man auf diese Idee?
Zauberschlacht war der weltweite erste Wettstreit für Zauberkünstler, welcher nach dem Vorbild der Poetry-Slams von Marc Kelly Smith entwickelt und regelmäßig durchgeführt wurde. Bei der ersten Zauberschlacht traten in der Arena der Täuschungskunst im Februar 2008 die Erfinder der Zauberschlacht Magier Malepartus, Maximus der Magier und InSzene-Magier AbraXas an. Somit wurde eine neue Kategorie in der Zauberkunst geschaffen: Die Zauberschlacht. Auf Neudeutsch könnte man auch Zauber-Slam oder Magic-Slam sagen, aber die traditionsbewussten Gründer entschieden sich einstimmig einen klangvollen deutschen Namen zu wählen. Auch nach über 10 Jahren hat sich an der geheimen Erfolgsrezeptur des innovativen Zauberturniers, welches in Darmstadt erfunden wurde, nichts geändert.
In diesem Sinne wünschen die Urväter der MagicSlam-Bewegung allen eine #GuteSchlacht und #GutTrick !
Wie ist der Ablauf der Zauberschlacht MagicSlams ?
Zauberkünstler werben mit 20 min Showeinlagen um die Gunst des Publikums.
Anschließend stimmt das Publikum ab, wer Meister-Magier/in des Abends wird.
Der Pokal wir verliehen und muss gegen neue Kontrahenten verteidigt werden.
Was gibt es zu Gewinnen? Was bringt es mir?
Die Zauberschlacht bedeutet vor allem Eines: "Freude am Zaubern"! - Vor und hinter den Kulissen
Alle Teilnehmer erhalten eine persönliches Zertifikat vom Präsidenten des International Brotherhood of Magicians ( Magischer Zirkel ) .
Erstplatzierte gewinnen den lokalen Wanderpokal und werden im starkem Maße in ihrerer Zauberkarriere von der Zauberschlacht gefördert .
Weitere Sieger auf Platz 2 und 3 gewinnen Geschenk-Gutscheine zum Einkauf im Zauberfachhandel und offizielle Urkunden.
Letztplatzierte erhalten eine intensiv Zaubercoaching und eine weiter Chance zur Teilnahme bei der kommenden Zauberschlacht.
Was kostet die Teilnahme?
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Die Startgebühr ist KOSTENFREI für alle Mitglieder des magischen Zirkels und des International Brotherhood of Magicians.
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Die Startgebühr ist KOSTENFREI für alle professionellen Zauberkünstler, auch wenn sie kein Mitglied des I.B.M oder MZvD sind.
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Die Startgebühr für Externe Künstler beträgt einmalig 100 € für Nichtmitglieder eines magischen Zirkels oder IBM Rings
Stell Dich der Herausforderung und werbe als Zauberkünstler mit deinen verblüffenden Kunststücken um die Gunst des Publikums. Bei der Zauberschlacht trittst du gegen mindestens zwei weitere Künstler an. Sofern du deine Teilnahme durch "Magier Malepartus" bestätigt wird, dann erhältst Du 1 Monat vor dem Event ein umfassendes Briefing mit allen Infos zur Location und den Programmen der anderen Teilnehmer. Sende deine Bewerbung an management@zauberschlacht.com
In 3 Schritten zur perfekten Bewerbung:
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Gestalte ein 20 minütiges Zauber-Show-Programm, welches Du im Wettbewerb vor Publikum bei der Zauberschacht präsentieren kannst.
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Sende uns eine Beschreibung oder Video zu und sag uns warum Du gerne bei der Zauberschlacht antreten möchtest.
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Ergänze deine Mail um Links zu einem deiner Social Channels Facebook, Instagram, Snapchat, YouTube
BELEHRUNG ZUM URHEBERRECHT und MARKENSCHUTZ
Alle Urheberrechte, Markenrechte, Patente und Gebrauchsmuster für Zauberschlacht™ und MagicSlam ® liegen seit 23.08.2008 bei Zauberschlacht x MagicSlam GbR . Verstöße durch Raubkopien werden direkt per Anwalt verfolgt und mit mittleren Geld- und Freiheitsstrafen geahndet. Gerichtsstand ist Darmstadt.
Der Alltag von Künstlern und Kreativen sollte sich vor allem auf die Schaffung neuer und der Verbreitung bestehender Werke fokussieren. Allerdings müssen sich Urheber immer häufiger mit Verstößen gegen ihre Rechte herumplagen. Dabei stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen sich rechtliche Ansprüche durchsetzen lassen. So können Sie zum Beispiel den Verantwortlichen für eine Urheberrechtsverletzung anzeigen.
Bei Verstößen gegen das Urheberrecht entscheiden sich die Geschädigten in den meisten Fällen für die Einleitung von zivilrechtlichen Maßnahmen. Das Zivilrecht betrifft grundsätzlich das Verhältnis zwischen Bürgern und soll vor allem dazu dienen, den entstandenen Schaden auszugleichen. Möglich ist die Durchsetzung etwaiger Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung mithilfe einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung.
Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, dass die Rechteinhaber den Verantwortlichen für eine Urheberrechtsverletzung anzeigen. In diesem Fall greift das Strafrecht, welches das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt. Ziel der strafrechtlichen Maßnahmen ist die Bestrafung der Täter, die zum Rechtsfrieden führen soll.
Damit eine strafrechtliche Verfolgung möglich ist, muss der Rechteinhaber wegen dem Verstoß gegen das Urheberrecht Anzeige erstatten. Denn gemäß § 109 UrhG leitet die Staatsanwaltschaft erst nach einem entsprechenden Strafantrag Ermittlungen ein.
Allerdings ist es fraglich, ob eine „kleine“ Urheberrechtsverletzung tatsächlich zu Ermittlungstätigkeiten und einer anschließenden Anklageerhebung führen. Denn die Staatsanwaltschaft, wenn kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, die Ermittlungen einstellen. Auch wegen dieser Aussichten verzichten vermutlich viele Geschädigte darauf, bei einer Urheberrechtsverletzung Anzeigen zu erstatten.
Bislang wurde 4 Verstöße angezeigt und durchgesetzt, dass Mängel an Produkten dritter Anbieter beseitigt werden. Wir schreiben hier alles vorab im Detail, da Unwissenheit heut leider nicht mehr vor Strafe schützt und weil wir nur das Beste für unsere Zauberer und Kunden wollen.
In einer digitalen Welt ist es sehr schwer geistiges Eigentum angemessen zu schützen, daher sich wir auch die ZauberSCHLACHT. Unser Name ist Programm. Wir haben erstklassige Magier und sind knallhart professionell. Überall. Wir treten ein gegen das Unrecht. Wir agieren niemals ohne Sinn und Grund, doch wenn wir angegriffen oder verletzt werden, dann könne wir das nicht auf Dauer dulden. Informiert Euch. Wissen ist Macht. Recht und Ordnung ist nicht alles, aber ohne Recht und Ordnung ist alles nichts.
Das UrhG definiert Verstöße, in denen eine Strafanzeige möglich ist. von dem Recht haben wir zuletzt am 11.01.2020 Gebrauch gemacht. Worum es sich dabei handelt und welche Sanktionen in einem solchen Fall drohen können, klären wir nachfolgend im Einzelnen:
Eine Urheberrechtsverletzung für die Anzeigen möglich sind, ist die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Eine solche liegt gemäß § 106 UrhG vor, wenn Dritte ohne das Einverständnis des Schöpfers ein Werk vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Darüber hinaus ist auch der Versuch strafbar.
Laut § 107 UrhG kann auch das unzulässige Anbringen einer Urheberbezeichnung zur Anzeige gebracht werden. Schließlich darf ausschließlich der Schöpfer aufgrund des Urheberpersönlichkeitsrechts entscheiden, wie und ob sein Name auf dem Werk angebracht werden darf. Ein solcher Verstoß kann ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Wichtig! Die hier aufgeführten Sanktionen gelten ausschließlich für Privatpersonen. Liegt hingegen eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung vor, erhöht sich das Strafmaß. So ist dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldbuße zu rechnen.
Geschädigte Rechteinhaber können außerdem eine Urheberrechtsverletzung anzeigen, bei der es um den unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen geht. Bei dem in § 108b UrhG definierten Tatbestand handelt es sich insbesondere um die Umgehung eines bestehenden Kopierschutzes. Der Gesetzgeber ahndet eine solche Rechtsverletzung für Privatpersonen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe, wohingegen Gewerbetreibende mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen müssen.
Urheberrechte / Patente liegen bei:
www.zauberschlacht.de | Mathias Pippel alias Magier Malepartus| 2007-2020